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Gemeinsam stark sein für die Menschen in unserer Stadt

Hier finden Sie die Antragsformulare an den Spendenfonds Ukraine

Die geflüchteten Menschen, die in Rheda-Wiedenbrück Schutz finden, werden mit großer Hilfsbereitschaft empfangen. Die Bereitschaft zum freiwilligen und ehrenamtlichen Engagement und zum Spenden ist beeindruckend hoch. Daher hat die Bürgerstiftung Rheda-Wiedenbrück einen Spendenfonds für geflüchtete Menschen aus der Ukraine eingerichtet. So können alle Gelder gebündelt und zielgerichtet eingesetzt werden.

 

Für die geflüchteten Menschen und für ehrenamtliche Hilfe können sowohl Sach- als auch Honorarmittel ab 50 Euro bis ca. 1.000 Euro beantragt werden. Über die Vergabe der Mittel wird innerhalb einer Woche entschieden.

 

Ein Startbudget steht bereits zur Verfügung, jetzt zählt die Spendenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger. Spenden in jeder Höhe sind sehr willkommen. Spendenbescheinigungen für das Finanzamt werden ausgestellt. Bitte geben Sie hierzu auf der Überweisung Ihre Adresse an.

 

Anträge zur finanziellen Unterstützung aus dem Spendenfonds können gemeinnützige Organisationen und Einzelpersonen stellen. Bitte nutzen Sie dafür dieses Formular: Ukraine-Hilfe Antragsformular

 

Nicht gemeinnützig anerkannte Initiativen können Gelder über eine gemeinnützig anerkannte Einrichtung erhalten, auf deren Konto die Fördergelder überwiesen werden. Dafür ist ein Empfehlungsschreiben der Einrichtung beizufügen. Auch Privatpersonen benötigen ein solches Empfehlungsschreiben. Bitte nutzen Sie dafür diesen Vordruck: Ukraine-Hilfe Empfehlungsschreiben

 

Folgende Anliegen sind förderfähig:

  • Anschaffungen für die Unterkunft und das Alltagsleben
  • Aktivitäten zur Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen oder kulturellen Leben
  • Aktivitäten zur Vernetzung und Einbindung von geflüchteten Menschen
  • Ehrenamtliche Begleitung von geflüchteten Menschen in der Wahrnehmung ihrer Rechte und Orientierungshilfen in Alltag
  • Aktivitäten zur Bildung, rechtskonformen Beschäftigung oder Qualifizierung von geflüchteten Menschen
  • Aktivitäten zur Qualifizierung der in der Flüchtlingsarbeit ehrenamtlich Tätigen, z.B. zu interkulturellen Kompetenzen oder zur Moderation von Workshops
  • Fahrtkosten und Tickets für öffentlichen Nahverkehr
  • Material für das Erlernen der deutschen Sprache

 

Nicht gefördert werden Leistungen oder Aktivitäten, auf die die geflüchteten Menschen einen Rechtsanspruch haben oder die Aufgaben des Bundes bzw. Landes sind.

 

Spendenkonten:
Kreissparkasse Wiedenbrück, IBAN DE58 4785 3520 0000 0493 04
Volksbank Bielefeld-Gütersloh, IBAN DE89 4786 0125 1330 3000 00