Antrag stellen

Gemeinsam stark sein für die Menschen in unserer Stadt

Auf Antrag fördert die Bürgerstiftung Projekte anderer Organisationen und engagierter BürgerInnen. Vorrangig gefördert werden Projekte, die

  • den aktuellen Schwerpunkten der Bürgerstiftung entsprechen
  • Modell- oder Vorbildcharakter haben
  • wirkungsorientiert angelegt sind
  • ein hohes Maß an freiwilligem Engagement erkennen lassen
  • Betroffene und Beteiligte mit einbeziehen
  • Hilfe zur Selbsthilfe geben oder unterstützen
  • Partnerschaften zwischen Institutionen fördern

Schwerpunkte sind die Bereiche junge Menschen und Familien, Bildung, Kultur und das Zusammenleben und Zusammenhalten in unserer Stadt. Einzelpersonen werden nur in besonderen Ausnahmefällen gefördert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung durch die Bürgerstiftung Rheda-Wiedenbrück.

Verbunden mit einer Förderung ist die Rückmeldung der Angabe über die Mittelverwendung. Hier finden Sie unseren Mittelverwendungsnachweis

Im Allgemeinen werden folgende Projekte nicht gefördert:

  • kommerzielle Veranstaltungen oder Fundraising-Aktivitäten
  • Großprojekte mit entsprechendem Finanzbedarf
  • Projekte von politischen oder religiösen Gruppen, die ausschließlich politische oder religiöse Zwecke verfolgen
  • Aufgaben, die rechtlich verpflichtend von öffentlichen Körperschaften zu erfüllen sind
  • Kapitalaufbau von Vereinen oder Stiftungen
  • Projekte, die dem Wesen nach von anderen Einrichtungen oder Trägern zu finanzieren sind
  • Projekte außerhalb der Region Rheda-Wiedenbrück