Antrag stellen

Gemeinsam stark sein für die Menschen in unserer Stadt

§ 1 Tätigkeitsbereiche

Die Bürgerstiftung ist durch eigene Projekte, Partner-Projekte und durch Förderungen gemäß ihrer Satzung §2 tätig in den Bereichen

  • Bildung und Erziehung
  • Gesundheitswesen
  • Heimatpflege und Ortsverschönerung
  • Jugend und Senioren
  • Kunst, Kultur und Denkmalpflege
  • Mildtätigkeit
  • Sport
  • Umwelt-, Klima- und Naturschutz sowie Landschaftspflege
  • Völkerverständigung
  • Wissenschaft und Forschung
  • Bürgerschaftliches Engagement

 

§2 Verwirklichung des Stiftungszwecks

Die Bürgerstiftung entwickelt eigene Projekte und fördert Projekte anderer Organisationen und engagierter Bürger:innen, die

  • den oben genannten Bereichen entsprechen
  • partnerschaftlich, wirkungsorientiert und nachhaltig angelegt sind
  • mit freiwilligem Engagement umgesetzt werden
  • Betroffene und Beteiligte mit einbeziehen
  • Hilfe zur Selbsthilfe geben oder unterstützen

§3 Förderung von Einzelpersonen

Die Bürgerstiftung kann gemäß §53 der Abgabenordnung einzelne Personen unterstützen, insbesondere wenn diese auf Hilfe angewiesen sind, zur Förderung von Aus- und Fortbildung oder wenn die Geförderten herausragende Leistungen erbringen. Die Bürgerstiftung kann die Förderung von Einzelpersonen auch gemeinsam mit Partnerorganisationen umsetzen. 

§4 Ausschlusskriterien

Folgende Projekte werden nicht gefördert:

  • Vorhaben oder Veranstaltungen, mit denen Geld verdient werden soll
  • Projekte von politischen oder religiösen Gruppen, die ausschließlich politische oder religiöse Zwecke verfolgen
  • Aufgaben, die rechtlich verpflichtend von öffentlichen oder staatlichen Stellen zu erfüllen sind oder dem Wesen nach von anderen Einrichtungen oder Trägern zu finanzieren sind
  • Projekte außerhalb der Region Rheda-Wiedenbrück
 
§5 Antragsberechtigung
Beantragt werden können Förderungen durch gemeinnützige Organisationen, durch Initiativen oder Gruppen, durch Schulen, Kitas oder Jugendhäuser oder durch Rheda-Wiedenbrücker Bürger:innen. Dafür werden standardisierte Förderanträge genutzt. Die Anträge werden durch den Vorstand der Bürgerstiftung entschieden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung durch die Bürgerstiftung Rheda-Wiedenbrück.

§6 Berichterstattung

Geförderte Organisationen und Personen sind verpflichtet, 6 Monate nach der Förderung einen standardisierten Verwendungsnachweis zu erstellen. Hier finden Sie unseren Mittelverwendungsnachweis.

Dem Stiftungsrat, den Projektpartnern, sonstigen Förderern und der Öffentlichkeit wird in geeigneter Weise über die Aktivitäten und Förderungen berichtet, z.B. durch Jahresberichte, Presseartikel und in den sozialen Medien.