§ 1 Tätigkeitsbereiche
Die Bürgerstiftung ist durch eigene Projekte, Partner-Projekte und durch Förderungen gemäß ihrer Satzung §2 tätig in den Bereichen
§2 Verwirklichung des Stiftungszwecks
Die Bürgerstiftung entwickelt eigene Projekte und fördert Projekte anderer Organisationen und engagierter Bürger:innen, die
§3 Förderung von Einzelpersonen
Die Bürgerstiftung kann gemäß §53 der Abgabenordnung einzelne Personen unterstützen, insbesondere wenn diese auf Hilfe angewiesen sind, zur Förderung von Aus- und Fortbildung oder wenn die Geförderten herausragende Leistungen erbringen. Die Bürgerstiftung kann die Förderung von Einzelpersonen auch gemeinsam mit Partnerorganisationen umsetzen.
§4 Ausschlusskriterien
Folgende Projekte werden nicht gefördert:
§6 Berichterstattung
Geförderte Organisationen und Personen sind verpflichtet, 6 Monate nach der Förderung einen standardisierten Verwendungsnachweis zu erstellen. Hier finden Sie unseren Mittelverwendungsnachweis.
Dem Stiftungsrat, den Projektpartnern, sonstigen Förderern und der Öffentlichkeit wird in geeigneter Weise über die Aktivitäten und Förderungen berichtet, z.B. durch Jahresberichte, Presseartikel und in den sozialen Medien.
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